Leistungen

Welche Schadensgutachten unterscheidet man?

Im Wesentlichen gibt es folgende Schadensgutachten:

  • Haftpflichtgutachten
  • Teilkaskogutachten
  • Vollkaskogutachten
  • Gerichtsgutachten

Warum brauche ich ein Gutachten?

Ein seriöses Gutachten gewährleistet, dass Sie Ihre Rechtsansprüche gegenüber Versicherungen, usw. durchsetzen können. Dadurch wird eine schnelle problemlose Schadensregulierung verfolgt.
Als freier unabhängiger Kfz. – Sachverständiger, garantiert mein Büro, dass die von mir erstellten Schadensgutachten mit größter fachlicher Kompetenz erstellt werden.
In einem Schadensgutachten sind die wichtigsten Positionen des zu begutachtenden Objekts erfasst. Je nach Art und Verwendung des Gutachtens werden folgende Daten erfasst:

  • Art und Umfang des Schadens
  • Höhe der Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Wertminderung
  • Restwert
  • Nutzungsausfallentschädigung pro Tag

Kurzgutachten / Kostenvoranschlag:

Bei einem Kurzgutachten / Kostenvoranschlag werden entstandene Schäden festgestellt und schriftlich / photografisch dokumentiert. Dies dient Ihnen als Beweissicherung gegenüber dem Verursacher.

Wann benötige ich ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist von Vorteil, wenn Sie den Verdacht haben, damit Ihnen jemand beim Kauf / beim Erwerb der Dienstleistung etwas verschwiegen hat. Somit können Sie Ihre Rechtsansprüche bei einer Reklamation sichern bzw. durchsetzen. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, kann das Gericht einen separaten Sachverständigen beauftragen oder eine detaillierte Gutachtenerstellung fordern.

Zum Beispiel:

  • Unfallfahrzeug
  • falsche Angaben über die Instandsetzung

Kostenvoranschlag:

Kostenvoranschläge werden auch oft von Ihrer Werkstatt des Vertrauen erstellt, dort kann es zu Problemen kommen, da diese oft nicht über die notwendige Software verfügen.

Sollten Sie einen Unfall haben wo es sich um einen Bagatellschaden handelt ( ca. bis 750,00 € ) ist es nicht notwendig ein detailliertes Gutachten zu erstellen, dort reicht ein Kostenvoranschlag mit detaillierter Kalkulation.

Dieser wird wie oben beschrieben schriftlich und photografisch dokumentiert.

Kostenvoranschläge werden von meinem Kraftfahrzeugsachverständigenbüro ab 100,00 € erstellt.

Warum sollten Sie einen Kostenvoranschlag von einem Kfz. – Sachverständigen erstellen lassen?

Kostenvoranschläge werden oft von Ihrer Werkstatt des Vertrauens erstellt. Allerdings können hier Problem auftauchen, denn diesen fehlt oft die notwendige Software und wird meist nicht als unparteiisch und unabhängig angesehen.

Dieser wird wie oben beschrieben schriftlich und photographisch dokumentiert.

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen kann das Kfz. – Sachverständigenbüro anhand der schon vorhandenen Informationen ein detailliertes Gutachten erstellen.